Hier einige Informationen zum Thema Streuobstpakt Bayern.
Gefördert werden nur Hochstammbäume, also Bäume für größere Anbauflächen. Für Vor- oder Kleingärten sind Hochstämme eher nicht geeignet.
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden.
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume.
Gefördert werden Ausgaben von
Nicht gefördert werden:
Hasel
Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi,
Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate
Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen
(z.B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen
Die Qualität muss stimmen
Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt
sein.
Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und die Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule auf der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.
Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen,
dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.
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