Obst- und Gartenbauverein e.V. Ottobeuren und Umgebung
Obst- und Gartenbauverein e.V.     Ottobeuren und Umgebung

Streuobstpakt Bayern

 

Hier einige Informationen  zum Thema Streuobstpakt Bayern.

Gefördert werden nur Hochstammbäume, also Bäume für größere Anbauflächen. Für Vor- oder Kleingärten sind Hochstämme eher nicht geeignet.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden.

  • Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne, aber nur bestimmte Sorten) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
  • Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume.

    • Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
    • Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum.

      Gefördert werden Ausgaben von

      • Kommunen,
      • rechtsfähigen Vereinen und Verbänden.

      Nicht  gefördert werden:
      Hasel
      Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi,
      Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate
      Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja
      Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)
      Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen
      (z.B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen

      Die Qualität muss stimmen
      Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.
      Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
      Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.
      Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und die Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule auf der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.
      Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

      Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

       

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      86381 Krumbach (Schwaben)

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© Josef Benz